IC-Komponenten REF3133 REF3140 REF3212 REF3220 REF3125 REF3312 REF3318 REF3320
REF3033AIDBZR IC-Komponenten
,REF3120AQDBZRQ1 IC-Komponenten
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.
REF3112 REF3120 REF3125 REF3130 REF31-Q1 REF3133 REF3140 REF3212 REF3220 REF3125 REF3312 REF3318 REF3320 IC-Komponenten
-Serienspannungsreferenz-IC Fest 3,3 V V ±0,2% 25 mA SOT-23-3
Anwendungen:
Temperatur- und Druckübertragungsgeräte
Tragbare, batteriebetriebene Geräte
Systeme zur Datenerfassung
Medizinische Ausrüstung
Handgeführte Prüfgeräte
Beschreibung:
Die REF30xx ist eine Präzisions-, Niedrigleistungssysteme, Niedrigspannung, Referenzfamilie, die in einem winzigen 3-Pin-SOT-23 Paket erhältlich ist.Der REF30xx bietet eine ausgezeichnete Temperaturverschiebung und anfängliche Genauigkeit bei einem Ruhezustand von 42 μA (typisch)Der geringe Stromverbrauch und die relativ hohe Präzision machen den REF30xx sehr attraktiv für industrielle Anwendungen mit Schleifkraft wie Druck- und Temperaturtransmitter.Der REF30xx ist einfach in intrinsisch sicheren und explosionssicheren Anwendungen zu verwenden, da er keinen Lastkondensator benötigt, um stabil zu seinDer REF30xx ist für den erweiterten industriellen Temperaturbereich von ¥40°C bis +125°C spezifiziert. Der REF30xx arbeitet mit Versorgungen innerhalb von 1 mV Ausgangsspannung bei Nulllast.Ingenieure können die geringe Ausfallrate nutzen, geringe Größe und geringer Stromverbrauch des REF30xx in tragbaren und batteriebetriebenen Anwendungen.
Mikrocontroller IC (MCU) und Prozessor Spezifikation:
| Kategorie | Elektronische Bauteile - Integrierte Schaltungen |
| Familie | PMIC - Referenzspannung |
| Reihe | PMIC |
| Hersteller | Texas Instruments (TI) |
| Typ | MCU Ics |
| Typ der Montage | Oberflächenbefestigung |
| EU-RoHS | Konformität |
| ECCN (USA) | EAR99 |
| Status des Teils | Aktiv |
| HTS | 8542.31.00.01 |
|
Produktstatus
|
Aktiv
|
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Referenztyp
|
Reihe
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Ausgabeart
|
Festgestellt
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Spannung - Ausgang (Min/Fest)
|
3.3V
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Strom - Ausgang
|
25 mA
|
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Toleranz
|
± 0,2%
|
|
Temperaturkoeffizient
|
75 ppm/°C
|
|
Geräusche - 0,1 Hz bis 10 Hz
|
36 μVp-p
|
|
Geräusche - 10 Hz bis 10 kHz
|
105 μVrms
|
|
Spannung - Eingang
|
3.35V ~ 5,5V
|
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Strom - Versorgung
|
50 μA
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Betriebstemperatur
|
-40 °C bis 125 °C (TA)
|
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Typ der Montage
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Oberflächenbefestigung
|
|
Packung / Gehäuse
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen:
|
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Lieferanten-Gerätepaket
|
SOT-23-3
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|
Basisproduktnummer
|
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht.
|
Eigenschaften:
• MicroSize Paket: SOT-23-3
Niedriger Abfall: 1 mV
Hochstrom: 25 mA
Hohe Genauigkeit: 0,2%
Niedriger IQ: 42 μA (typisch)
Ausgezeichnet
Drift-Leistung: ¥ 50 ppm/°C (maximal)
Von 0°C bis 70°C 75 ppm/°C (maximal)
Von ∼40°C bis +125°C
MehrDie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.ähnliche elektronische Bauteile:
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | REF5010AID | UC37133D |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2002AN |
| REF3120 | Die in Absatz 1 genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. | REF5010AIDGKT | ULN2003AD |
| REF3125 | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2003ADR |
| REF3130 | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | REF5010ID | ULN2003ADRG3 |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführte |
| Die in Anhang I aufgeführten Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2003AN |
| REF3140 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | REF5020AID | ULN2003ANE4 |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2003ANS |
| REF3220 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | REF5020AIDGKT | ULN2003ANSR |
| REF3125 | REF3125AIDBZR | Die REF5020AIDR | ULN2003APW |
| Der Begriff "REF3312" | Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. | REF5020ID | ULN2003APWR |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die REF5020IDGKR | ULN2003AID |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die REF5020IDGKT | ULN2003AIDR |
| REF3325 | REF3133AIDBZR | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2003AIDRG4 |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2003AIN |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | V62/10613-01XE | ULN2003AINSR |
| REF4132 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2003AIPW |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | REF5025AID | ULN2003AIPWR |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für |
| Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | REF3220AIDBVR | REF5025AIDGKT | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
| REF5025 | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die Angabe der Größenordnung ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Der Begriff "Landwirtschaft" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu verstehen. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | REF5025ID | ULN2003BPWR |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2003LVDR |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2003LVPWR |
| Die REF6250IDGKR | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
| Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | REF3312AIRSER | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
| Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für | REF3312AIRSET | V62/10613-04XE | ULN2004AD |
| DRV103H | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2004ADR |
| DRV103U | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | REF5030AID | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte |
| DRV104PWP | REF3318AIDCKR | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2004AN |
| DRV104PWPR | REF3318AIDCKT | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2004ANSR |
| DS3668N/NOPB | REF3320AIDBZR | Die REF5030AIDR | ULN2004AID |
| DS3680D | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | REF5030ID | ULN2004AIDR |
| DS3680N | REF3320AIDCKR | Die REF5030IDGKR | ULN2004AIN |
| 77049022A | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULN2004AINSR |
| 7704902PA | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die REF5030IDR | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| JM38510/12902BPA | Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| M38510/12902BPA | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | REF5040AID | ULQ2003AD |
| SN55451BJG | REF3325AIDCKT | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULQ2003ADG4 |
| Die Bezeichnung "SNJ55451BFK" | REF3325AIRSER | REF5040AIDGKT | ULQ2003ADR |
| Der Präsident. - Nach der Tagesordnung folgt die Tagesordnung. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULQ2003AN |
| SN65472DEP | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | REF5040ID | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
| SN65472DREP | REF3330AIDCKR | Die REF5040IDGKR | ULQ2003ATDQ1 |
| V62/13618-01XE | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | REF5040IDGKT | ULQ2003ATDRG4Q1 |
| V62/13618-01XE-T | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die REF5040IDR | ULQ2003ATDRQ1 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | ULQ2003ATPWRQ1 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | V62/10613-02XE | ULQ2004AD |
| REF6250 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | ULQ2004ADR |
| REF70 | Die Kommission wird die in Absatz 1 genannten Maßnahmen ergreifen. | REF5045AID | ULQ2004AN |
| DRV103 | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ULQ2004ATDRG4Q1 |
| DRV104 | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | ULQ2004ATDRQ1 |
| DS3668 | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2372-3RGWR |
| DS3680 | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | REF5045ID | TPS2372-3RGWT |
| SN55451B | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2372-4RGWR |
| SN65472-EP | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2372-4RGWT |
| SN65472-EP | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | TPS2373-3RGWR |
| Schnittstellen für die Verwendung in der Verpackung | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2373-3RGWT |
| Schnittstellen für die Erstellung von Dokumenten | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | REF5050AID | TPS2373-4RGWR |
| Schnittstellen für die Erstellung von Produkten | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | REF5050AIDGKR | TPS2373-4RGWT |
| Schnittstellen für die Erstellung von Produkten | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die REF5050AIDGKT | TPS23730RMTR |
| Zubereitungen zur Herstellung von Zubereitungen | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die REF5050AIDR | TPS23731RMTR |
| für die Verwendung in der Verpackung | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | REF5050ID | TPS23734RMTR |
| Zubereitungen zur Herstellung von Zubereitungen | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2375D |
| SN65472-EP | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2375DR |
| Schnittstellen für die Erstellung von Produkten | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die REF5050IDR | TPS2375PW |
| SN75437ANE | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2375PWR |
| Einheimische Erzeugnisse | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | V62/10613-03XE | TPS2375PW-1 |
| Der Name des Herstellers: | V62/18622-01XE | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | TPS2375PWR-1 |
| SN75451BP | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS23750PWP |
| SN75451BPS | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | TPS23750PWPR |
| SN75451BPSR | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS23751PWP |
| Einheimische Erzeugnisse | V62/18622-03XE | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | TPS23751PWPR |
| Der Begriff "Behandlung" ist nicht mehr zu verwenden. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS23752PWP |
| SN75452BP | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die REF6033IDGKT | TPS23753APW |
| SN75452BPS | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verwendung von RDF-Bauern. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | TPS23753APWR |
| SN75452BPSR | V62/18622-04XE | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | TPS23754PWP |
| Einheimische Erzeugnisse | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS23754PWPR |
| Einheimische Erzeugnisse | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | TPS23754PWP-1 |
| SN75453BP | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Verwendung von REFs. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS23754PWPR-1 |
| SN75453BPSR | V62/18622-02XE | REF6050IDGKT | TPS23755RJJR |
| Schnittstellen für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | TPS23755RJJT |
| Einheimische Erzeugnisse | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS23756PWP |
| SN75454BP | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS23756PWPR |
| SN75454BPSR | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die REF6130IDGKT | TPS23757PW |
| Schnittstellen für die Erstellung von Produkten | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die REF6133IDGKR | TPS23757PWR |
| Schnittstellen mit anderen Stoffen | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS23758RJJR |
| Schnittstellen für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgenommen. | TPS23758RJJT |
| Schnittstellen für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | TPS2376D |
| Schnittstellen für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | REF4132B25DBVR | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | TPS2376DR |
| SN75468DR | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungsfähigkeit. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | TPS2376PW |
| SN75468N | Die REF4132B33DBVR | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2376PWR |
| SN75468NSR | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die REF6150IDGKT | TPS2376DDA-H |
| Schnittstellen mit anderen Stoffen | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2376DDAR-H |
| SN75469DR | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2377D |
| Zubereitungen für die Herstellung von Zubereitungen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2377PW |
| Schnittstellen für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2377PWR |
| Schnittstellen mit anderen Stoffen | REF4132A40DBVRQ1 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2377D-1 |
| Schnittstellen für die Verwendung in der Verpackung | REF4132A50DBVRQ1 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS2377DR-1 |
| Schnittstellen für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Anforderungen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | TPS23770PWP |
| Schnittstellen für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | SN75478P | TPS23770PWPR |
| Schnittstellen mit anderen Stoffen | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | TPL7407LADR | TPS2378DDA |
| SN75477P | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. | TPL7407LAPWR | TPS2378DDAR |
| SN75477D | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. | TPL7407LAQPWRQ1 | TPS92010D |
| TPL9202PWPR | TPL9201PWPR | TPL9201PWP | TPS2379DDAR |