Die IC-MCU ist DsPIC30F1010 und DsPIC30F2010
DsPIC30F2010 IC MCU
,DsPIC30F1010 IC MCU
,DsPIC30F2011 IC MCU
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Informationen sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen.
Microchip IC MCU Integrierte Schaltungen
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der Daten zu verwenden.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten Risikopositionen.
Eigenschaften:
| Kategorie | Integrierte Schaltungen (IC) |
| Eingebettete Mikrocontroller | |
| Mfr | Mikrochiptechnik |
| Reihe | DSPIC |
| Paket | Tray/REEL |
| Produktstatus | Aktiv |
Für weitere Teile:
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Bezeichnung des Erzeugnisses. | Der Ausweis ist in Anhang I zu finden. |
| Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Begriff, mit dem das Erzeugnis bezeichnet wird. | Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. |
| Die Daten werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermittelt. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Name des Erzeugnisses. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführten Daten sind zu entnehmen. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. |
| Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist die Bezeichnung des Erzeugnisses. |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Bezeichnung des Erzeugnisses. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. |
| Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat eine solche Genehmigung erteilt hat | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Bezeichnung des Erzeugnisses. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. | Die Beurteilung ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu berücksichtigen. |
| Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat eine solche Regelung erlassen hat, | Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. | Der Ausweis ist in Anhang I zu erfassen. |
| Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat eine solche Regelung nicht anwendet | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst. |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. | Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. | Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Ausnahme gilt für: |
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind zu entnehmen. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: |
| Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. | Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. | dsPIC33EP64GS502 |
| Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der vorliegenden Verordnung übermittelt. |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind zu berücksichtigen. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. |
| Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. |
| Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. | Die Bezeichnung des Produkts ist: | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der vorliegenden Verordnung übermittelt. |
| Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. | DSPIC33EP128GM304 | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. |
| Die in Absatz 1 genannte Nummer gilt nicht. | DSPIC33EP128GM306 | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. |
| Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. | DSPIC33EP128GM310 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen. |
| Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat eine solche Genehmigung erteilt hat | DSPIC33EP128GM604 | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: |
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. | DSPIC33EP128GM706 | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: |
| Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. | DSPIC33EP128GM710 | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: |
| Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat eine solche Genehmigung nicht erteilt hat. | Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: |
| Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. | Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst. | DSPIC33EP512GM304 |
| Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden zusammengefasst. | Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst. | DSPIC33EP512GM306 |
| Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | DSPIC33EP128GS702 | DSPIC33EP512GM310 |
| Die Daten werden in der Tabelle aufgeführt. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. | DSPIC33EP512GM604 |
| Die Daten werden in der Tabelle aufgeführt. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. | DSPIC33EP512GM706 |
| Die Daten werden in der Tabelle aufgeführt. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. | DSPIC33EP512GM710 |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt. | Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. | Die Daten werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermittelt. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt. | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Bezeichnung des Erzeugnisses. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. | Die Daten werden in der Tabelle aufgeführt. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt. | Der Ausdruck "D" wird in der Tabelle aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. | Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst. |
| Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden zusammengefasst. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Name des Erzeugnisses. |
| Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden zusammengefasst. | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Name des Erzeugnisses. |
| Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden zusammengefasst. | Die für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgesehenen Maßnahmen sind: | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Name des Erzeugnisses. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: |
| Die Daten werden in der Tabelle aufgeführt. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt. | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Bezeichnung des Erzeugnisses. |
| Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt. |
| Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entnehmen. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Der Ausgang der Prüfungen | Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | DSPIC33EP256GM304 | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | DSPIC33EP256GM306 | Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | DSPIC33EP256GM310 | Die Ausnahme gilt für die folgenden Kategorien: |
| Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden zusammengefasst. | DSPIC33EP256GM604 | Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | DSPIC33EP256GM706 | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | DSPIC33EP256GM710 | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | dsPIC33EP256GP502 | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. | Die Daten werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermittelt. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Name des Erzeugnisses. |
| Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. | Die Daten werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermittelt. |
| Die Daten werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermittelt. | dsPIC33EP256MC502 | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Begriff, mit dem das Erzeugnis bezeichnet wird. |
| Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Bezeichnung des Erzeugnisses. | Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst: | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Name des Erzeugnisses. |
| Das ist ein sehr schwieriger Fall. | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Bezeichnung des Erzeugnisses. | Die Bezeichnung des Erzeugnisses ist der Name des Erzeugnisses. |
Umwelt- und Exportklassifizierungen
| ZEITEN | Beschreibung |
|---|---|
| RoHS-Status | ROHS3-konform |
| Feuchtigkeitsempfindlichkeit (MSL) | 3 (168 Stunden) |
| REACH-Status | REACH unberührt |
| ECCN | 3A991B1A |
| HTSUS | 8542.32.0071 |