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LM2595S-5.0 Texas Instrument, LM2595SX-5.0NOPB Wechselspannungsregler IC

Category:
Integrierte Schaltungen
In-stock:
auf Lager
Price:
Negotiated
Payment Method:
T/T, Western Union
Specifications
Kategorie:
Elektronische Komponente-integrierte Stromkreise (IC)
Beschreibung:
Schaltspannungs-Regler IC
Paket:
Oberflächenmontage
Bleifreier Status:
RoHS konform, PB frei, bleifrei
Betriebstemperatur:
-40 ° C ~ 85 ° C.
ROHS:
Konform
Niedrige Teilnummer:
LM2595
Merkmale:
DC/DC-Wandler, BUCK, 5 V, 150 kHz, TO-263-5
Hervorheben:

LM2595S-5.0 Texas-Instrument

,

LM2595SX-5.0NOPB Wechselspannungsregler IC

,

RoHS Schaltspannungsregler IC

Einleitung

(Elektronische Komponenten)LM2595SX-5.0NOPB LM2595S-5.0 Texas Instrumentenschalter Spannungsregler IC


Gleichspannung CONV, BUCK, 5V, 150KHZ, TO-263-5, Topologie:Buck (Schritt nach unten), Eingangsspannung Min:4.5V, Eingangsspannung Max:40V, DC/DC-Wandler-IC Gehäuse:TO-263, Nummer der Pins:5Pins, Ausgangsstrom:1A, Ausgangsspannung Nr.:5V, RoHS-konform: Ja

  • Spezifikationen:
  • Unternehmen: Angel Technology Electronics Co.
Kategorie Integrierte Schaltungen (IC)
  Wechselspannungsregler IC
Mfr Texas-Instrument
Reihe ZwischenzeitSchaltregulatorIC
Paket Tray & Reel (TR)
Status des Teils Aktiv
PLL - Ja, das ist es.
Hauptzweck Allgemeiner Zweck
Betriebstemperatur -40 °C bis 85 °C
Typ der Montage Oberflächenbefestigung
Packung / Gehäuse TO263
Nummer der Produktbasis LM52595

 

Umwelt- und Exportklassifizierungen:

ZEITEN Beschreibung
RoHS-Status ROHS3-konform
Feuchtigkeitsempfindlichkeit (MSL) 3 (168 Stunden)
REACH-Status REACH unberührt
ECCN EAR99
HTSUS 8542.39.0001

 

BeliebterTexas Instruments IC:

TMS5701227CPGEQQ1 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, mit der die Bezeichnung "Schiff" bezeichnet wird.
Die Kommission kann die Kommission auffordern, eine Stellungnahme zu unterbreiten. MSP430G2353IPW20 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
TMS320F2811 PBKS Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. TMS320F28031PAGQ
TMS5703137DZWTQQ1 MSP430FR2422IRHLR TMS320F28034PNQ
TMS470R1B1MPGEA Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird.
LM3S6911-IQC50-A2 Für den Fall, dass ein Teil der Verpackung nicht in der Verpackung ist, ist der Teil der Verpackung nicht in der Verpackung. F280049PZQ
LM3S6950-IQC50-A2 Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 20 m Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: Die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen.
Für den Fall, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen nicht erfüllt sind, ist der Hersteller verpflichtet, die in Absatz 1 genannten Anforderungen zu erfüllen. MSP430FR5739IRHAR Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.
Für den Fall, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind, ist die in Absatz 1 genannte Regelung anzuwenden. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. F280049CPMS
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst. MSP430F5172IRSBR Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. MSP430F5507IRGZR TMS320F28035RSHS
MSP430FR2100IRLLT MSP430F5510IRGCR Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
MSP430FR2311IRGYR Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Vorschriften:
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. MSP430FR5738IRGET Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 geändert.
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen MSP430F2274TRHAR TMS320LF2406APZAR
MSP430FR2475TRHAR MSP430FR5962IPMR Die Ausrüstung ist in der Lage, die von den Herstellern benötigten Daten zu speichern.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. MSP430FR5962IZVWR Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird.
Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". F280023CPNSR Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen MSP430F5419AIPZR Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
MSP430FR2632IRGER MSP430FR5992IPMR TMS320F2801PZA
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. F280025CPNQR TMS320F28066PZT
MSP430FR5720IRGER MSP430FR5849IRHAT MSP430F6659IZCAT
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die für die Bezeichnung verwendet wird. F280045RSHSR TMS320F28075PZPT
MSP430FR2476TRHAR MSP430F2370TRHAT Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Produkte. Die Beförderung von Flüchtlingen in die EU Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen:
MSP430FR2311IRGYT Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen MSP430F5529IPNR MSP430F2418TZCA
Die Ausrüstung ist in Form von TMS5700432BPZQQ1R TMS320F28035PNQ
MSP430I2040TPWR MSP430FR5994IPNR TMS320F28062PZT
MSP430FR5728 IRGER Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. MSP430FR2676TPT TMS320F28065PZT
Das System ist in der Lage, die Daten zu überwachen. Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung bestimmt ist. TMS320F28075PTPT
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen
MSP430F2001IPW MSP430FG439IPNR TMS320LF2401AVFA
MSP430FR2522IRHLT TMS320F28035PAGTR Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. MSP430F2272IDA MSP430F67791IPEU
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. MSP430F6779AIPEU
MSP430F2121IRGET MSP430F5359IPZR TMS5700914APGEQQ1
Die Bezeichnung "Behinderte" ist die Bezeichnung, die für die Beförderung von Fahrzeugen verwendet wird, wenn die Beförderung von Fahrzeugen erfolgt. MSP430F2419TPMR Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
MSP430FR5720IRGET MSP430F5528IRGCT Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird.
MSP430F5522IRGCR TMS320F28032PAGT TMS320F28374SPTPT
MSP430F1121AIDWR TMS320F28035PNQR TMS320F28069PZT
MSP430FR2676TRHAR Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. TMS320F28069PZA
Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfasst.
MSP430FR2153TRHAT Die Bezeichnung "AIPZ" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "AIPZ" verwendet wird. TMS320F28069PFPS
Die Beförderung von Fahrzeugen nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 ist nicht zulässig. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen:
MSP430G2333IPW28 Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Kosten. TMS320F28075PZPQ
Für die Berechnung der Verbrennungslast TMS320F28035PAGS Die Gefahr, dass sie sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden, ist nicht auszuschließen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. TMS5700432BPZQQ1 TMS320F28375SPTPT
MSP430FR2155TRHAT Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. MSP430FG479IZCA
MSP430FR2676TPTR Für die Verwendung in der Verpackung: TMS320LF2403APAGA
MSP430I2030TRHBT Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. TMS5701114CPGEQQ1
MSP430FR5949IRHAR Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. MSP430F2618TZCA
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.
Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. TMS320F28069UPZPS
MSP430F5324IZXHR TMS320F28035PAGT Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen:
MSP430FR6972IRGCR Die Anforderungen an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG gelten für die Bereitstellung der erforderlichen Daten. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen TMS320F28379SPTPT
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen MSP430F1612IPMR TMS320F2806PZS
MSP430F2012IPW Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. TMS320F28377SZWTT
MSP430FR59691IRGZR Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. TMS320LF2402APGA
MSP430FR5972IPMR Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. TMS320F28075PTPQ
MSP430FR2355TRHAT Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. TMS320F28375SPTPS
MSP430F5325IPNR TMS320F2808PZAR TMS320F28377SPTPT
MSP430FR2672TRHBT Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. TMS320F28069PZPQ
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Die Bezeichnung "AIPZ" ist die Bezeichnung für die "AIPZ". TMS320F28379SZWTT
MSP430I2041TRHBT TMS320F28069UPZT TMS320F28234ZJZA
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. TMS320F28232PGFA
MSP430FR5729IRHAT TMS320F28069PNT TMS320F28377SPZPS
MSP430FR4133IPM TMS320F28377SPZPT TMS320F28375DZWTT
MSP430F5151IRSBT MSP430F2618TPM TMS320F28377DPTPT
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert. TMS320F28069PZPS TMS320F2809PZS
MSP430I2020TPW Die Bezeichnung "Schiff" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 ersetzt. TMS320LF2407APGES
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. LF2406APZA-GRÜN
MSP430FR2675TRHAT TMS320LF2406APZS TMS320F28377SZWTS
MSP430F2272TRHAR TMS320F28069MPZT TMS320F28377SPZPQ
MSP430F5342IRGZR Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. TMS320F28377DZWTT
MSP430F5172IYFFT Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. TMS320F28379DZWTT
MSP430FR58471IRHAT Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. TMS320F2809PZA
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung bestimmt ist. TMS320F28377SPTPS TMS320F28379DPTPQ
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Produkte. TMS320F28377DPTPS
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. TMS320F28069MPNT TMS320F28377SPTPQ
MSP430F5308IRGCT Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. TMS320F28235ZJZS
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführt. Die Anweisung zur Einhaltung der Bestimmungen des Artikels 4 Absatz 1 gilt nicht. TMS320F28069MPZPQ
MSP430I2030TPW Die Ausrüstung ist in Form von "Fertigungskörpern". TMS320F28377DZWTS
MSP430FR5847IRHAT MSP430F1611IPM TMS320F2809PZQ
MSP430FR5947IRHAT TMS320F2808PZS TMS320F2810PBKA
F280025CPMSR TMS320F2808PZA TMS320F28377DPTPQ
Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". TMS320F28335ZJZS TMS470R1B768PGET
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. TMS320F2808PZQ TMS5701227CZWTQQ1
MSP430FR2676TRHBT TMS320F2812PGFA TMS320F2812PGFS
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. TMS320F2811PBKA TMS320F2810PBKQ
MSP430FR2676TRHAT TMS320F2810 PBKS LM3S8971-IQC50-A2
Die Bezeichnung "Schienen" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 zu finden. TMS320F28235PGFA S5LS20216ASPGEQQ1
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen TMS320F28335PGFA LM3S6918-IQC50-A2
MSP430F5310IRGCT LM3S3748-IQC50-A0 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in der Union in Betrieb sind.
MSP430F5326IZXHR RM46L852CPGET MSP430FR4131IPMR
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. F28M35H52C1RFPT Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst.
MSP430F5526IZXHR TMS320F28335PTPS Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: TMS320F28377DZWTQ Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
MSP430F5519IPNR TMS5703137DPGEQQ1 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
MSP430FR2633IDA TMS320F28335ZJZQ MSP430F6779AIPEUR
MSP430F6736IPNR TMS320F2812PGFQ MSP430F5659IZCAT
MSP430F6726IPNR TMS320F2811PBKQ Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird.
Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". TMS320F28335PTPQ Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
MSP430F5514IRGCR F28M35H52C1RFPS MSP430F5359IZCAT
MSP430FR5848IRHAT Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, mit der die Bezeichnung "Schiff" bezeichnet wird.
TMS320F28027PTR Der Präsident der Kommission Die Anforderungen an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG gelten nicht für die Bereitstellung der erforderlichen technische Unterstützung.
MSP430I2041TPW Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Die Bezeichnung "RM48L952DZWTT" MSP430F5437AIPN
MSP430FR6927IRGCT LM3S6432-IQC50-A2 F280049CPZS
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. LM3S6965-IQC50-A2 F280049PZS
MSP430F5324IRGCT Die Bezeichnung "Behandlungsanlage" ist die Bezeichnung, die für die Beförderung von Kraftfahrzeugen verwendet wird. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
MSP430FR5989IPMR Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
MSP430FR5859IRHAT TMS5704357BZWTQQ1 Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, mit der die Bezeichnung "Schiff" bezeichnet wird.
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen Die Ausrüstung ist in Form von Flächen und Flächen.
MSP430FR5959IRHAT MSP430F2121 IRGER MSP430F1611IPMR
MSP430FR5949IRHAT Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird.
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. MSP430FR2033IPMR Die Daten werden in der Liste aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführt. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die Bezeichnung Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung, die in der Angabe "R" enthalten ist.
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Beförderung. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. MSP430F2419TPM
MSP430F5510IRGCT Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Produkte.
MSP430F5247IRGCT MSP430FR2675TRHAR Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen
MSP430F5237IRGCT MSP430F5172IDAR Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte.
MSP430FR69221IRGCT Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt.
MSP430FR6922IRGCT F280021PTQR TMS320F28334PGFA
TMS320F280200DAT F280025PTSR Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
für die Verwendung in Kraftfahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 20 m Die Bezeichnung "Schienen" ist nicht mehr gültig. F28384SZWTS
MSP430F5437AIPNR MSP430FR5726IRGET TMS320F28379DPTPT
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. F280023CPTSR TMS5701224CPGEQQ1
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. F280025PTQR TMS320F28335ZJZA
Die Beförderung von Fahrzeugen nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG ist nur möglich. MSP430F2274IDAR Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
MSP430F5310IZXH MSP430F2272IRHAR TMS320F28379DPTPS
MSP430F5249IRGCT Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. TMS320F28032PNT
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. F280023PNSR Für den Fall, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind, ist die in Absatz 1 genannte Regelung anzuwenden.
MSP430F1121AIDW F280025CPTSR TMS5700332BPZQQ1
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen Die Ausrüstung wird von der Kommission erstellt und wird von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überwacht.
MSP430F5418IPNR F280023PNQR TMS320F28016PZA
Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Beförderung. F280025CPTQR TMS320F28027DAS
F280049PZQR Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
F280049CRSHSR Die Beförderung von Flüchtlingen in die EU Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme.
TMS320F28021PTT F280025CPMQR F280049PMS
MSP430F5419AIZCAT MSP430F5521IPNR "Für den Fall, dass ein Teil der Verbrennungsmasse in einem anderen Mitgliedstaat verbraucht wird, wird die Verbrennungsmasse in einem anderen Mitgliedstaat verbraucht".
MSP430F5254IRGCT Die Befehle der Kommission werden in den folgenden Teilen aufgeführt: Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
MSP430F5229IRGCT MSP430FR2355TPT Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.
MSP430F436IPNR Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen
TMS320F28020PTS MSP430F2370IRHAT TMS320F28035PAGQ
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. MSP430F5328IRGCT Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Vorschriften: F280049RSHSR Die Bezeichnung "R" ist nicht mehr gültig.
Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen MSP430F2272TRHAT Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 geändert.
TMS320F28023DAT Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
F280049CPZQR MSP430F2232IDA Die Bezeichnung "AIPZ" ist die Bezeichnung für die "AIPZ".
TMS320F28023PTT MSP430F5259IRGCT Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert.
MSP430F2252IDA MSP430F5510IPT Die Anweisung zur Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens ist nicht anwendbar.
TMS320F28023DAS MSP430F448IPZR F280041PMS
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Beförderung. F280041CPMS
Für den Fall, dass die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben nicht erfüllt sind, gilt Folgendes: MSP430F5659IPZR Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
MSP430F2272TDA TMS320F28026PTS TMS320F28033PNT
TMS320F28030PAGT MSP430F5437IPNR Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Beförderung.
MSP430F5438AIZCAT TMS320F28027PTS TMS320F28027DAT
MSP430F5418AIPN Die Ausrüstung wird von der Abteilung für Luftfahrt und Raumfahrt der Kommission erstellt. F280041PZS
TMS320F28377DZWTQ Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat eine solche Genehmigung erteilt hat, kann er die Genehmigung erteilen.

 

 

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