LM2595S-5.0 Texas Instrument, LM2595SX-5.0NOPB Wechselspannungsregler IC
Specifications
Kategorie:
Elektronische Komponente-integrierte Stromkreise (IC)
Beschreibung:
Schaltspannungs-Regler IC
Paket:
Oberflächenmontage
Bleifreier Status:
RoHS konform, PB frei, bleifrei
Betriebstemperatur:
-40 ° C ~ 85 ° C.
ROHS:
Konform
Niedrige Teilnummer:
LM2595
Merkmale:
DC/DC-Wandler, BUCK, 5 V, 150 kHz, TO-263-5
Hervorheben:
LM2595S-5.0 Texas-Instrument
,LM2595SX-5.0NOPB Wechselspannungsregler IC
,RoHS Schaltspannungsregler IC
Einleitung
(Elektronische Komponenten)LM2595SX-5.0NOPB LM2595S-5.0 Texas Instrumentenschalter Spannungsregler IC
Gleichspannung CONV, BUCK, 5V, 150KHZ, TO-263-5, Topologie:Buck (Schritt nach unten), Eingangsspannung Min:4.5V, Eingangsspannung Max:40V, DC/DC-Wandler-IC Gehäuse:TO-263, Nummer der Pins:5Pins, Ausgangsstrom:1A, Ausgangsspannung Nr.:5V, RoHS-konform: Ja
- Spezifikationen:
- Unternehmen: Angel Technology Electronics Co.
| Kategorie | Integrierte Schaltungen (IC) |
| Wechselspannungsregler IC | |
| Mfr | Texas-Instrument |
| Reihe | ZwischenzeitSchaltregulatorIC |
| Paket | Tray & Reel (TR) |
| Status des Teils | Aktiv |
| PLL | - Ja, das ist es. |
| Hauptzweck | Allgemeiner Zweck |
| Betriebstemperatur | -40 °C bis 85 °C |
| Typ der Montage | Oberflächenbefestigung |
| Packung / Gehäuse | TO263 |
| Nummer der Produktbasis | LM52595 |
Umwelt- und Exportklassifizierungen:
| ZEITEN | Beschreibung |
|---|---|
| RoHS-Status | ROHS3-konform |
| Feuchtigkeitsempfindlichkeit (MSL) | 3 (168 Stunden) |
| REACH-Status | REACH unberührt |
| ECCN | EAR99 |
| HTSUS | 8542.39.0001 |
BeliebterTexas Instruments IC:
| TMS5701227CPGEQQ1 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, mit der die Bezeichnung "Schiff" bezeichnet wird. |
| Die Kommission kann die Kommission auffordern, eine Stellungnahme zu unterbreiten. | MSP430G2353IPW20 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| TMS320F2811 PBKS | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | TMS320F28031PAGQ |
| TMS5703137DZWTQQ1 | MSP430FR2422IRHLR | TMS320F28034PNQ |
| TMS470R1B1MPGEA | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird. |
| LM3S6911-IQC50-A2 | Für den Fall, dass ein Teil der Verpackung nicht in der Verpackung ist, ist der Teil der Verpackung nicht in der Verpackung. | F280049PZQ |
| LM3S6950-IQC50-A2 | Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 20 m | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: | Die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen an die Anforderungen. |
| Für den Fall, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen nicht erfüllt sind, ist der Hersteller verpflichtet, die in Absatz 1 genannten Anforderungen zu erfüllen. | MSP430FR5739IRHAR | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
| Für den Fall, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind, ist die in Absatz 1 genannte Regelung anzuwenden. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | F280049CPMS |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst. | MSP430F5172IRSBR | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
| Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | MSP430F5507IRGZR | TMS320F28035RSHS |
| MSP430FR2100IRLLT | MSP430F5510IRGCR | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
| MSP430FR2311IRGYR | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Vorschriften: |
| Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | MSP430FR5738IRGET | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 geändert. |
| Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | MSP430F2274TRHAR | TMS320LF2406APZAR |
| MSP430FR2475TRHAR | MSP430FR5962IPMR | Die Ausrüstung ist in der Lage, die von den Herstellern benötigten Daten zu speichern. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | MSP430FR5962IZVWR | Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird. |
| Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". | F280023CPNSR | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | MSP430F5419AIPZR | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| MSP430FR2632IRGER | MSP430FR5992IPMR | TMS320F2801PZA |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | F280025CPNQR | TMS320F28066PZT |
| MSP430FR5720IRGER | MSP430FR5849IRHAT | MSP430F6659IZCAT |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die für die Bezeichnung verwendet wird. | F280045RSHSR | TMS320F28075PZPT |
| MSP430FR2476TRHAR | MSP430F2370TRHAT | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Produkte. | Die Beförderung von Flüchtlingen in die EU | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: |
| MSP430FR2311IRGYT | Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
| Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | MSP430F5529IPNR | MSP430F2418TZCA |
| Die Ausrüstung ist in Form von | TMS5700432BPZQQ1R | TMS320F28035PNQ |
| MSP430I2040TPWR | MSP430FR5994IPNR | TMS320F28062PZT |
| MSP430FR5728 IRGER | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. | Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | MSP430FR2676TPT | TMS320F28065PZT |
| Das System ist in der Lage, die Daten zu überwachen. | Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung bestimmt ist. | TMS320F28075PTPT |
| Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. | Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen |
| MSP430F2001IPW | MSP430FG439IPNR | TMS320LF2401AVFA |
| MSP430FR2522IRHLT | TMS320F28035PAGTR | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | MSP430F2272IDA | MSP430F67791IPEU |
| Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | MSP430F6779AIPEU |
| MSP430F2121IRGET | MSP430F5359IPZR | TMS5700914APGEQQ1 |
| Die Bezeichnung "Behinderte" ist die Bezeichnung, die für die Beförderung von Fahrzeugen verwendet wird, wenn die Beförderung von Fahrzeugen erfolgt. | MSP430F2419TPMR | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
| MSP430FR5720IRGET | MSP430F5528IRGCT | Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird. |
| MSP430F5522IRGCR | TMS320F28032PAGT | TMS320F28374SPTPT |
| MSP430F1121AIDWR | TMS320F28035PNQR | TMS320F28069PZT |
| MSP430FR2676TRHAR | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. | TMS320F28069PZA |
| Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". | Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfasst. |
| MSP430FR2153TRHAT | Die Bezeichnung "AIPZ" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "AIPZ" verwendet wird. | TMS320F28069PFPS |
| Die Beförderung von Fahrzeugen nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 ist nicht zulässig. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: |
| MSP430G2333IPW28 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Kosten. | TMS320F28075PZPQ |
| Für die Berechnung der Verbrennungslast | TMS320F28035PAGS | Die Gefahr, dass sie sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden, ist nicht auszuschließen. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | TMS5700432BPZQQ1 | TMS320F28375SPTPT |
| MSP430FR2155TRHAT | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | MSP430FG479IZCA |
| MSP430FR2676TPTR | Für die Verwendung in der Verpackung: | TMS320LF2403APAGA |
| MSP430I2030TRHBT | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | TMS5701114CPGEQQ1 |
| MSP430FR5949IRHAR | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. | MSP430F2618TZCA |
| Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. |
| Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | TMS320F28069UPZPS |
| MSP430F5324IZXHR | TMS320F28035PAGT | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: |
| MSP430FR6972IRGCR | Die Anforderungen an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG gelten für die Bereitstellung der erforderlichen Daten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst. |
| Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für | Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | TMS320F28379SPTPT |
| Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | MSP430F1612IPMR | TMS320F2806PZS |
| MSP430F2012IPW | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | TMS320F28377SZWTT |
| MSP430FR59691IRGZR | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | TMS320LF2402APGA |
| MSP430FR5972IPMR | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | TMS320F28075PTPQ |
| MSP430FR2355TRHAT | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | TMS320F28375SPTPS |
| MSP430F5325IPNR | TMS320F2808PZAR | TMS320F28377SPTPT |
| MSP430FR2672TRHBT | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | TMS320F28069PZPQ |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die Bezeichnung "AIPZ" ist die Bezeichnung für die "AIPZ". | TMS320F28379SZWTT |
| MSP430I2041TRHBT | TMS320F28069UPZT | TMS320F28234ZJZA |
| Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | TMS320F28232PGFA |
| MSP430FR5729IRHAT | TMS320F28069PNT | TMS320F28377SPZPS |
| MSP430FR4133IPM | TMS320F28377SPZPT | TMS320F28375DZWTT |
| MSP430F5151IRSBT | MSP430F2618TPM | TMS320F28377DPTPT |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert. | TMS320F28069PZPS | TMS320F2809PZS |
| MSP430I2020TPW | Die Bezeichnung "Schiff" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 ersetzt. | TMS320LF2407APGES |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | LF2406APZA-GRÜN |
| MSP430FR2675TRHAT | TMS320LF2406APZS | TMS320F28377SZWTS |
| MSP430F2272TRHAR | TMS320F28069MPZT | TMS320F28377SPZPQ |
| MSP430F5342IRGZR | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. | TMS320F28377DZWTT |
| MSP430F5172IYFFT | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | TMS320F28379DZWTT |
| MSP430FR58471IRHAT | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | TMS320F2809PZA |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung bestimmt ist. | TMS320F28377SPTPS | TMS320F28379DPTPQ |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Produkte. | TMS320F28377DPTPS |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. | TMS320F28069MPNT | TMS320F28377SPTPQ |
| MSP430F5308IRGCT | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | TMS320F28235ZJZS |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführt. | Die Anweisung zur Einhaltung der Bestimmungen des Artikels 4 Absatz 1 gilt nicht. | TMS320F28069MPZPQ |
| MSP430I2030TPW | Die Ausrüstung ist in Form von "Fertigungskörpern". | TMS320F28377DZWTS |
| MSP430FR5847IRHAT | MSP430F1611IPM | TMS320F2809PZQ |
| MSP430FR5947IRHAT | TMS320F2808PZS | TMS320F2810PBKA |
| F280025CPMSR | TMS320F2808PZA | TMS320F28377DPTPQ |
| Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". | TMS320F28335ZJZS | TMS470R1B768PGET |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. | TMS320F2808PZQ | TMS5701227CZWTQQ1 |
| MSP430FR2676TRHBT | TMS320F2812PGFA | TMS320F2812PGFS |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. | TMS320F2811PBKA | TMS320F2810PBKQ |
| MSP430FR2676TRHAT | TMS320F2810 PBKS | LM3S8971-IQC50-A2 |
| Die Bezeichnung "Schienen" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 zu finden. | TMS320F28235PGFA | S5LS20216ASPGEQQ1 |
| Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | TMS320F28335PGFA | LM3S6918-IQC50-A2 |
| MSP430F5310IRGCT | LM3S3748-IQC50-A0 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die in der Union in Betrieb sind. |
| MSP430F5326IZXHR | RM46L852CPGET | MSP430FR4131IPMR |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. | F28M35H52C1RFPT | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst. |
| MSP430F5526IZXHR | TMS320F28335PTPS | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen: | TMS320F28377DZWTQ | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| MSP430F5519IPNR | TMS5703137DPGEQQ1 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
| MSP430FR2633IDA | TMS320F28335ZJZQ | MSP430F6779AIPEUR |
| MSP430F6736IPNR | TMS320F2812PGFQ | MSP430F5659IZCAT |
| MSP430F6726IPNR | TMS320F2811PBKQ | Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird. |
| Die Bezeichnung "R" bedeutet "R". | TMS320F28335PTPQ | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| MSP430F5514IRGCR | F28M35H52C1RFPS | MSP430F5359IZCAT |
| MSP430FR5848IRHAT | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, mit der die Bezeichnung "Schiff" bezeichnet wird. |
| TMS320F28027PTR | Der Präsident der Kommission | Die Anforderungen an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG gelten nicht für die Bereitstellung der erforderlichen technische Unterstützung. |
| MSP430I2041TPW | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die Bezeichnung "RM48L952DZWTT" | MSP430F5437AIPN |
| MSP430FR6927IRGCT | LM3S6432-IQC50-A2 | F280049CPZS |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | LM3S6965-IQC50-A2 | F280049PZS |
| MSP430F5324IRGCT | Die Bezeichnung "Behandlungsanlage" ist die Bezeichnung, die für die Beförderung von Kraftfahrzeugen verwendet wird. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| MSP430FR5989IPMR | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| MSP430FR5859IRHAT | TMS5704357BZWTQQ1 | Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, mit der die Bezeichnung "Schiff" bezeichnet wird. |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. | Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die Ausrüstung ist in Form von Flächen und Flächen. |
| MSP430FR5959IRHAT | MSP430F2121 IRGER | MSP430F1611IPMR |
| MSP430FR5949IRHAT | Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die Bezeichnung "Schiff" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "Schiff" verwendet wird. |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. | MSP430FR2033IPMR | Die Daten werden in der Liste aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführt. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung oder die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die für die Bezeichnung, die Bezeichnung | Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung, die in der Angabe "R" enthalten ist. |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Beförderung. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | MSP430F2419TPM |
| MSP430F5510IRGCT | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. | Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Produkte. |
| MSP430F5247IRGCT | MSP430FR2675TRHAR | Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen |
| MSP430F5237IRGCT | MSP430F5172IDAR | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. |
| MSP430FR69221IRGCT | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. |
| MSP430FR6922IRGCT | F280021PTQR | TMS320F28334PGFA |
| TMS320F280200DAT | F280025PTSR | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
| für die Verwendung in Kraftfahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 20 m | Die Bezeichnung "Schienen" ist nicht mehr gültig. | F28384SZWTS |
| MSP430F5437AIPNR | MSP430FR5726IRGET | TMS320F28379DPTPT |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | F280023CPTSR | TMS5701224CPGEQQ1 |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung, die für die Bezeichnung "R" gilt. | F280025PTQR | TMS320F28335ZJZA |
| Die Beförderung von Fahrzeugen nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/57/EG ist nur möglich. | MSP430F2274IDAR | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
| MSP430F5310IZXH | MSP430F2272IRHAR | TMS320F28379DPTPS |
| MSP430F5249IRGCT | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | TMS320F28032PNT |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | F280023PNSR | Für den Fall, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen erfüllt sind, ist die in Absatz 1 genannte Regelung anzuwenden. |
| MSP430F1121AIDW | F280025CPTSR | TMS5700332BPZQQ1 |
| Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | Die Ausrüstung wird von der Kommission erstellt und wird von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überwacht. |
| MSP430F5418IPNR | F280023PNQR | TMS320F28016PZA |
| Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Beförderung. | F280025CPTQR | TMS320F28027DAS |
| F280049PZQR | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| F280049CRSHSR | Die Beförderung von Flüchtlingen in die EU | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungssumme. |
| TMS320F28021PTT | F280025CPMQR | F280049PMS |
| MSP430F5419AIZCAT | MSP430F5521IPNR | "Für den Fall, dass ein Teil der Verbrennungsmasse in einem anderen Mitgliedstaat verbraucht wird, wird die Verbrennungsmasse in einem anderen Mitgliedstaat verbraucht". |
| MSP430F5254IRGCT | Die Befehle der Kommission werden in den folgenden Teilen aufgeführt: | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
| MSP430F5229IRGCT | MSP430FR2355TPT | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. |
| MSP430F436IPNR | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen |
| TMS320F28020PTS | MSP430F2370IRHAT | TMS320F28035PAGQ |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | MSP430F5328IRGCT | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Vorschriften: | F280049RSHSR | Die Bezeichnung "R" ist nicht mehr gültig. |
| Für die Verwendung in Kraftfahrzeugen | MSP430F2272TRHAT | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 geändert. |
| TMS320F28023DAT | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| F280049CPZQR | MSP430F2232IDA | Die Bezeichnung "AIPZ" ist die Bezeichnung für die "AIPZ". |
| TMS320F28023PTT | MSP430F5259IRGCT | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 geändert. |
| MSP430F2252IDA | MSP430F5510IPT | Die Anweisung zur Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens ist nicht anwendbar. |
| TMS320F28023DAS | MSP430F448IPZR | F280041PMS |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Beförderung. | F280041CPMS |
| Für den Fall, dass die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben nicht erfüllt sind, gilt Folgendes: | MSP430F5659IPZR | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| MSP430F2272TDA | TMS320F28026PTS | TMS320F28033PNT |
| TMS320F28030PAGT | MSP430F5437IPNR | Die Bezeichnung "R" ist die Bezeichnung für die Bezeichnung der Beförderung. |
| MSP430F5438AIZCAT | TMS320F28027PTS | TMS320F28027DAT |
| MSP430F5418AIPN | Die Ausrüstung wird von der Abteilung für Luftfahrt und Raumfahrt der Kommission erstellt. | F280041PZS |
| TMS320F28377DZWTQ | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat eine solche Genehmigung erteilt hat, kann er die Genehmigung erteilen. |
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