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EP4CE22E22C8N ALTERA Feld Programmierbare Torarrays FPGAs IC-Integrierte Schaltung

Category:
Integrierte Schaltungen
In-stock:
auf Lager
Price:
Negotiated
Payment Method:
T/T, Western Union, Paypal
Specifications
Produktname:
EP4CE22E22C8N ALTERA Field Programmable Gate Arrays FPGAs IC Integrated Circuit
Kategorie:
Elektronische Komponente-integrierte Stromkreise (IC)
Montageart:
Oberflächenmontage
Beschreibung:
FPGA Cyclone® IV E-Familie 22320 Zellen 60-nm-Technologie 1,2 V 144-Pin EQFP EP
Paket:
QFP144
Niedrige Teilnummer:
EP4CE22E22C6N EP4CE22E22C7N EP4CE22E22I6N EP4CE22E22I8N
Betriebsumgebungstemperaturbereich:
-40°C ~ 85°C (TA)
Familie:
FPGA IC
Externe Gedächtnis-Schnittstelle:
DDR SDRAM|QDRII+SRAM|DDR2 SDRAM
Hervorheben:

EP4CE22E22C8N Integrierte Schaltungen IC

,

Integrierte Schaltkreise für FPGA-IC

,

IP4CE22E22C8N integrierte IC-Schaltung

Einleitung

EP4CE22E22C8N ALTERA Feld Programmierbare Torarrays FPGAs IC-Integrierte Schaltung

Alteras neue Cyclone IV FPGA-Gerätefamilie erweitert die Führungsrolle der Cyclone FPGA-Serie, indem sie die kostengünstigsten und leistungsfähigsten FPGA des Marktes bietet, jetzt mit einer Transceiver-Variante.Zyklon IV-Geräte sind für hohe, kostensensitive Anwendungen, die es Systementwicklern ermöglichen, steigende Bandbreitenanforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Kosten zu senken.
Aufbauend auf einem optimierten Niedrigleistungsprozess bietet die Cyclone IV-Gerätefamilie folgende zwei Varianten:
Cyclone IV E  Niedrigste Leistung, hohe Funktionalität mit niedrigsten Kosten
Cyclone IV GX  Niedrigste Leistung und kostengünstigste FPGA mit 3,125 Gbps-Transceivern

 

 

Spezifikation: EP4CE22E22 IC-FPGA Cyclone® IV E Familie 22320 Zellen 60 nm Technologie 1,2 V 144-Pin EQFP EP

Kategorie
Schnittstelle - Treiber, Empfänger, Transceiver
Mfr
- Das ist alles.
Reihe

FPGA-IC

Status des Teils
Aktiv
EU-RoHS Konformität
ECCN (USA) EAR99
Status des Teils Aktiv
HTS 8542330001
Automobilindustrie - Nein.
PPAP - Nein.
Familienname Cyclone® IV E
Prozesstechnik 60 nm
Benutzer-Eingaben 79
Anzahl der I/O-Banken 8
Betriebsspannung (V) 1.2
Logische Elemente 22320
Anzahl der Multiplikatoren 66 (18x18)
Programmspeichertypen SRAM
Eingebetteter Speicher (Kbit) 594
Gesamtzahl der Block-RAM 66
IP-Kern Sub-Frame Latency JPEG 2000 Encoder (BA130) über EthernetCAT über RapidIO zum AXI Bridge Controller (RAB) über Ethernet/IP über DSDS1/E1 TDM über Packet IP-Kern
Name des Anbieters Barco Silex/Mobiveil, Inc/Beckhoff Automation GmbH/Softing AG/Aimvalley
Gerätelogische Einheiten 22320
Anzahl der globalen Uhren 20
Anzahl der DLLs/PLLs 4
Programmierbarkeit - Ja, das ist es.
Unterstützung der Umprogrammierbarkeit - Nein.
Kopierschutz - Nein.
Programmierbarkeit im System - Nein.
Geschwindigkeitsgrad 6
Differentielle E/A-Standards LVPECL-LVDS-Lösung
Einzweck I/O-Standards PCI-X-Systeme für die Überwachung von PCI
Schnittstelle für den externen Speicher DDR-SDRAM-SchlüsselQDRII+SRAM-SchlüsselDDR2 SDRAM
Mindestbetriebsspannung (V) 1.16
Höchstbetriebsspannung (V) 1.24
Ein-/Ausspannung (V) Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.3
Mindestbetriebstemperatur (°C) 0
Höchstbetriebstemperatur (°C) 85
Temperaturgrad des Lieferanten Handel mit
Handelsbezeichnung Zyklon
Lieferantenpaket EQFP-EP
Anzahl der Nadeln 144
Standardpaketbezeichnung QFP
Montierung Oberflächenbefestigung
Packungshöhe 1.45
Packungslänge 20
Packungsbreite 20
PCB geändert 144
Form von Blei Gullflügel

 


Umwelt- und Exportklassifizierungen

ZEITEN Beschreibung
RoHS-Status ROHS3-konform
Feuchtigkeitsempfindlichkeit (MSL) 3 (168 Stunden)
REACH-Status REACH unberührt
ECCN 3A991B1A
HTSUS 8542.32.0071

 

 

Die beliebtesten FPGA-ICs:

XC4VFX60-10FF672I Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Verfahren. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Ausrüstung ist aus einem Rohstoff bestehend, der in einem Rohstoff verarbeitet wird. Die Ausrüstung ist in Form von einem Schnittwerk mit einem Schnittwerk, das aus einem Schnittwerk besteht, mit einem Schnittwerk, das aus einem Schnittwerk besteht. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verknüpft. Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk bestehend, das aus einem Stahlwerk besteht. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
XC4VFX60-11FF672I Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verknüpft. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist aus einem Rohstoff bestehend, der für die Herstellung von Rohstoffen verwendet wird. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk bestehend, das aus einem Stahlwerk besteht. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verpackt. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
XC4VFX60-12FF672C Die Ausrüstung ist aus einem Rohstoff bestehend, der für die Herstellung von Spinnstoffen verwendet wird. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
XC4VFX60-12FF672I Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu ersetzen. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verknüpft. Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einem Ausrüstungsgehalt von mehr als 100 W ausgestattet. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verknüpft. Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. XC4VFX12-10SF363C Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. XC4VFX12-10SF363I Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verknüpft. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. XC4VFX12-11FF668I Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die in einem der folgenden Kategorien fallen: XC4VFX12-11SF363C Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. XC4VFX12-11SF363I Die Ausrüstung ist mit einer Leistung von mehr als 100 kW ausgestattet.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Einheit für die Bereitstellung von Daten über die Anwendungsbedingungen Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. XC4VFX12-12SF363C Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. XC4VFX12-12SF363I Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verknüpft. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verknüpft.
Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verknüpft. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verknüpft. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. XC4VFX20-10FF672C Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. XC4VFX20-10FF672I Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. XC4VFX20-11FF672C Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Einheit für die Überwachung der Sicherheit der Luftfahrt Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. XC4VFX20-12FF672I Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk bestehend, das aus einem Stahlwerk besteht. XC4VLX25-12SF363C
Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die in der Lage ist, die Maschine zu bewegen. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einer Maschine ausgestattet, die mit einer Maschine ausgestattet ist.
XC4VLX15-11SF363I Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk bestehend, das aus einem Stahlwerk besteht. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Produkte. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm. XC4VFX40-11FG672I Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verknüpft. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
XC4VLX15-12SF363C Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die Ausrüstung ist mit einer Breite von mehr als 20 mm verknüpft. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. XC4VFX40-12FF672I Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

 

 

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